Hausverwaltung – Aufgaben und Rechte im Mietverhältnis
Die Hausverwaltung handelt im Auftrag des Eigentümers und übernimmt die Organisation rund um das Mietobjekt. Sie ist meist erster Ansprechpartner für Mieter – insbesondere bei Schäden, Abrechnungen oder Hausordnungsfragen.
Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung?
- Verwaltung von Mietverträgen
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
- Koordination von Reparaturen und Dienstleistern
- Kommunikation zwischen Eigentümer und Mietern
Die Verwaltung darf rechtlich nur handeln, wenn sie entsprechend bevollmächtigt ist.
Unterschied: Hausverwaltung vs. WEG-Verwaltung
Die klassische Mietshaus-Verwaltung ist vom Eigentümer bestellt. Bei Eigentumswohnungen ist oft eine WEG-Verwaltung zuständig – deren Befugnisse unterscheiden sich.
Rechtliche Grundlage: § 164 BGB (Vertretung), Verwaltervertrag