Hausverwaltung

Hausverwaltung – Aufgaben und Rechte im Mietverhältnis

Die Hausverwaltung handelt im Auftrag des Eigentümers und übernimmt die Organisation rund um das Mietobjekt. Sie ist meist erster Ansprechpartner für Mieter – insbesondere bei Schäden, Abrechnungen oder Hausordnungsfragen.


Welche Aufgaben hat die Hausverwaltung?

  • Verwaltung von Mietverträgen
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Koordination von Reparaturen und Dienstleistern
  • Kommunikation zwischen Eigentümer und Mietern

Die Verwaltung darf rechtlich nur handeln, wenn sie entsprechend bevollmächtigt ist.


Unterschied: Hausverwaltung vs. WEG-Verwaltung

Die klassische Mietshaus-Verwaltung ist vom Eigentümer bestellt. Bei Eigentumswohnungen ist oft eine WEG-Verwaltung zuständig – deren Befugnisse unterscheiden sich.


Rechtliche Grundlage: § 164 BGB (Vertretung), Verwaltervertrag