Schlüssel

Schlüssel – Rechte, Pflichten und wichtige Fragen zur Schlüsselübergabe

Der Umgang mit Wohnungsschlüsseln ist im Mietrecht ein häufig unterschätztes Thema. Dabei geht es nicht nur um Verlust und Nachmachen, sondern auch um die Anzahl der Schlüssel, Übergabe beim Einzug und Rückgabe beim Auszug.


Wie viele Schlüssel stehen dem Mieter zu?

Der Mieter hat Anspruch auf so viele Schlüssel, wie er zur Nutzung der Wohnung benötigt. Dazu gehören in der Regel:

  • 1 Wohnungsschlüssel pro volljährige Person
  • Schlüssel für Briefkasten, Keller, Haustür
  • Optional: Schlüssel für Fahrradraum, Waschraum etc.

Weitere Schlüssel (z. B. für Pflegedienst, Haushaltshilfe) müssen beim Vermieter beantragt werden – dieser darf die Ausstellung jedoch nicht grundlos verweigern.


Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten?

Nein! Einbehalten eines Schlüssels ohne Wissen und Zustimmung des Mieters ist unzulässig. Der Mieter hat das alleinige Besitzrecht während der Mietzeit. Selbst im Notfall darf der Vermieter die Wohnung nur mit Zustimmung oder bei Gefahr im Verzug betreten.


Schlüsselverlust – was tun?

Bei Schlüsselverlust gilt:

  • Unverzüglich melden – auch wenn der Schlüssel wieder auftauchen könnte
  • Haftung: Der Mieter muss nur zahlen, wenn dem Vermieter ein nachweisbarer Schaden entsteht (z. B. Austausch der Schließanlage bei Sicherheitsbedenken)
  • In der Regel keine Kosten bei einzelnen Nachschlüsseln, außer es besteht Missbrauchsgefahr

Tipp: Hausratversicherung prüfen – oft ist Schlüsselverlust mitversichert!


Schlüssel nachmachen – erlaubt?

Grundsätzlich ja – wenn keine Schließanlage betroffen ist. Bei Zentralschließanlagen (z. B. mit Chip oder Sicherheitskarte) ist das Nachmachen nur mit Genehmigung des Vermieters möglich.


Schlüssel bei Auszug

  • Alle erhaltenen und nachgemachten Schlüssel müssen zurückgegeben werden
  • Fehlende Schlüssel können zu Schadensersatzansprüchen führen
  • Rückgabe sollte schriftlich dokumentiert werden

Rechtliche Grundlage: § 535 BGB, § 241 BGB, aktuelle BGH-Urteile zu Schlüsselverlust und Besitzrecht